Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Werbungen der Gerätehersteller Samsung und LG für Flachbildfernseher mit „Full HD 3D“ beanstandet, da nach Ansicht der Verbraucherschützer die 3D-Darstellung „nur mit reduzierter Bildinformation möglich“ sei. Im Zuge dessen habe man die Unternehmen abgemahnt sowie eine Unterlassungsklage erhoben, so die Meldung des vzbv.
Samsung
In der Werbung für die LED-Fernsehgeräte aus der Serie 6 hatte Samsung mit einer uneingeschränkten Bildqualität in „Full HD“ geworben – ein Qualitätsversprechen, dass nach Ansicht des vzbv nicht zu halten sei. Die Verbraucherschützer hatten Samsung abgemahnt und eine Unterlassungsklage erhoben, das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Künftig werde Samsung darauf hinweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können, so die Meldung weiter.
LG
Auch LG wurde vom vzbv wegen irreführender Werbung abgemahnt, auch in diesem Fall erhoben die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 34 O 38/12). In diesem Fall geht es um den LED-Fernseher 42LW659S, der ebenfalls als „3D mit Full HD“ beworben wird. Für den vzbv ist dies eine unlautere Werbeaussage, da nicht darauf hingewiesen werde, dass sich die Bildqualität im 3D-Modus gegenüber dem 2D-Modus erheblich verschlechtere, so die Meldung weiter. Somit entstehe beim Verbraucher ein falscher Gesamteindruck. Eine gerichtliche Entscheidung gegenüber LG steht noch aus.