Produktbewertungen sind häufig ausschlaggebendes Kriterium für einen Kauf. Das haben auch die Verkäufer erkannt und so blüht das Geschäft mit gekauften Rezensionen seit einigen Jahren. Amazon sind diese Angebote und Bewertungen ein Dorn im Auge, weswegen sie seit längerem gegen die Anbieter vorgehen. Jetzt hat Amazon in den USA Klage gegen einen Betreiber von 10.000 Facebook-Gruppen eingereicht, in denen die Bewertungen koordiniert wurden.
Produktbewertungen nehmen auf Online-Marktplätzen wie Amazon einen immer höheren Stellenwert ein. Wer eine gute Bewertung vorzeigen kann, gilt als vertrauenswürdig und kann auf entsprechende Verkaufszahlen hoffen. Produkte mit schlechten Bewertungen hingegen werden weitestgehend gemieden. Auf dieser Grundlage haben sich verschiedene Unternehmen darauf spezialisiert, möglichst realistische Bewertungen zu verkaufen. Jetzt hat Amazon in den USA gegen einen großen Anbieter Klage eingereicht.
Dieser hat insbesondere auf Facebook Gruppen eröffnet, in denen Verbraucher Produkte testen und bewerten können. Den kann bzw. konnte man einfach beitreten. Weist man nach, ein Produkt mit 5-Sternen bewertet zu haben, erhält man eine Entlohnung bzw. einen Teil oder häufig sogar den gesamten Kaufpreis zurückerstattet. Wer hingegen eine negative Bewertung hinterlässt, wird bei zukünftigen Aufträgen nicht mehr berücksichtigt.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Amazon verfolgt Fake-Bewertungen rigoros
Um die Integrität der Nutzerbewertungen zu sichern, hat Amazon ein eigenes Team aufgestellt und diesen Anbietern den Kampf angesagt. Alleine in Deutschland wurden bereits über 30 Klagen eingereicht und in besonders prominenten Fällen mehrere einstweilige Anordnungen erlassen, die es verbieten, bezahlte Produktbewertungen als solche nicht zu kennzeichnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte in einem Urteil vom 28. Januar 2021 (Az. 6 U 139/20) klar, dass gekaufte Bewertungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Geschieht das wie in den meisten Fällen nicht, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der kommerzielle Zweck der geschäftlichen Handlung wird in den Fällen vermeintlich echter Produktbewertungen nicht kenntlich gemacht.
Wettbewerbswidrig handelt dabei nicht nur die Person, die die Rezension tatsächlich verfasst. Neben den Facebook-Gruppen, die Bewertungen vermitteln, gibt es auch Unternehmen, die eigene Plattformen bereitstellen. Dort vermitteln sie automatisiert Händler und die Bewerter. Das Landgericht (LG) Hamburg entschied kürzlich, dass auch Anbieter einer solchen Plattform als Mittäter in die Verantwortung gezogen werden können (Urt. v. 7.10.2021, Az. 327 O 407/19).
Großer Schlag gegen falsche Bewertungen
Mit den jetzt in den USA eingereichte Klage dürfte Amazon ein gewichtiger Schlag im Kampf gegen gekaufte Bewertungen gelingen. Ein Großteil der betroffenen Facebook-Gruppen ist schon gelöscht, weshalb die Klage im US-Bundesstaat Washington auch vornehmlich auf Auskunft zum Vorgehen und der Struktur der Arbeit sowie zu betroffenen Bewertungen abzielt.
So können bisher unentdeckte gekaufte Bewertungen gelöscht werden. Auch für die Zukunft können die Erkenntnisse genutzt werden, um den Kampf gegen die falschen Bewertungen zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden bereits 200 Millionen gefälschte Bewertungen gelöscht. Amazon geht davon aus, dass sich diese Zahl in den Folgejahren deutlich gesteigert hat und auch in Zukunft steigern wird.
Sie haben Fragen rund um Bewertungen?
Es ist Unternehmen daher nicht zu raten, auf gefälschte Bewertungen zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn sie weitere Fragen haben. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.