Im Kampf um Abonnenten versuchen manche Verlage mit teils fragwürdigen Methoden ihre Kunden zu halten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen die Axel Springer AG wegen unlauterer Abowerbung gewonnen.

Nach der Beschwerde einer Verbraucherin hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage gegen die Axel Springer AG eingereicht. Die Verbraucherin hatte berichtet, dass sie nach der Kündigung ihres Abonnements der Zeitschrift „Funkuhr“ einen Brief der Axel Springer AG erhalten habe, in dem stand: „Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen.“ Der Ehemann habe den Verlag zurückgerufen, eine Mitarbeiterin des Unternehmens habe dann versucht, ihn von der Kündigung abzubringen, so die Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherschützer hatten die Axel Springer AG bereits im Herbst 2011 wegen dieser Praxis abgemahnt und, nachdem der Verlag keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, Klage eingereicht.

Das LG Berlin hat nun der Axel Springer AG verboten, weiterhin Abonnenten, die gekündigt haben, mit einem Schreiben zu einem Rückruf wegen angeblicher Abwicklungsfragen zu bewegen, um letztlich ein Verkaufsgespräch durchzuführen (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Bei einer Missachtung des Urteils kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verhängen, so die Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Herbst letzten Jahres hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits einen Prozess gegen den Bauer Verlag, der auf ähnliche Weise versuchte, seine Abonnenten von einer Kündigung abzubringen, gewonnen (LG Hamburg; Urteil vom 9. September 2011, Az.: 406 HKO 196/10)