Die rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg verschickte vor allem 2018 unzählige Abmahnungen gegen Reiseunternehmen, vor allem durch Rechtsanwalt Joachim Pollack. Mehrere Gerichte haben seit dem Rechtsmissbrauch festgestellt. Die Abmahnungen haben nun ein juristisches Nachspiel für Herrn Pollack und die Geschäftsführerin der rs reisen & schlafen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt gegen beide wegen des Tatverdachts des mehrfachen gemeinschaftlichen Betruges.
Rechtsanwalt Joachim Pollack (Bitterfelder Straße 7-11, 04129 Leipzig) versendete im Auftrag der rs reisen & schlafen GmbH (Ballindamm 39, 20095 Hamburg) 2018 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Reisebüros sowie gegen kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Das Netz ist voll von Informationen zu Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH. Alleine unserer Kanzlei sind zahlreiche Fälle bekannt. Da seit geraumer Zeit auch nicht mehr in der Sache abgemahnt wird, wollen wir die Abmahnungen hier nicht vertiefen. Bei Fragen hierzu, können Sie sich aber selbstverständlich gerne jederzeit telefonisch an uns wenden 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
In den vergangenen anderthalb Jahren haben zahlreiche Gerichte inzwischen Rechtsmissbrauch festgestellt. Der Versuch, über wettbewerbsrechtliche Massenabmahnungen Unternehmen aus der Reisebranche abzuzocken, ist insofern krachend gescheitert. Die neue Entwicklung belegt dies eindrucksvoll.
Der Fall ist ein Paradebeispiel für eine leider inzwischen bestehende Branche, bestehend aus windigen Unternehmen und Rechtsanwälten, die mit Massenabmahnungen schnelles Geld verdienen wollen. Oft genug ist eine Abmahnindustrie am Werk, deren Zielrichtung nicht die Abmahnung und Unterlassung eines Wettbewerbsverstoßes, sondern nur die Generierung von Abmahngebühren ist. Ein Geschäft, welches oft am Rande der Legalität wandelt, oder häufig auch illegal ist.
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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Abmahnanwalt Pollack
Im Fall der Abmahnungen von Herrn Rechtsanwalt Pollack gibt es insofern nun eine neue erwähnenswerte Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt derzeit gegen Herrn Rechtsanwalt Joachim Pollack und die Geschäftsführerin der rs reisen & schlafen GmbH wegen des Verdachts des mehrfachen gemeinschaftlichen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
Dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen als Betrug strafbar sein können, hat bereits der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. 1 StR 483/16). Die betrügerische Täuschungshandlung liege laut BGH in der Zielrichtung der Abmahnung, die nicht in einem wettbewerbsrechtlich bedeutsamen Abmahnvorgang liege, sondern tatsächlich nur in der Generierung von Gebühren.
Laut den vorliegenden Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Leipzig war Herr Rechtsanwalt Pollack im Auftrag der Geschäftsführerin der Firma rs reisen & schlafen GmbH tätig. Die Firma rs reisen & schlafen GmbH biete angeblich sämtliche Dienstleistungen eines Reisebüros, welche sich insbesondere auf die Vermittlung von Reise- und Reisenebenleistungen, wie auch Veranstaltungen von Reisen erstrecken würden. Gemeinschaftlich wurden durch die gemeinsam handelnden beschuldigten Personen andere Unternehmen aufgrund der Gestaltung ihres lnternetauftritts wettbewerbsrechtlich als Mitbewerber in der Reisebranche abgemahnt und zur Unterzeichnung einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Durch die bisher erfolgten Ermittlungen könne daher davon ausgegangen werden, dass die Firma rs reisen & schlafen GmbH tatsächlich nie geschäftlich aktiv war und eine Abmahnung von Mitbewerbern zu Unrecht erfolgte, um rechtsmissbräuchlich Gebührenforderungen zu regenerieren.
Nun bleibt es zunächst abzuwarten, ob die Ermittlungsergebnisse dann auch zur Anklage führen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung einer Person besteht die Unschuldsvermutung.
Zum Hintergrund: Die Abmahnungen der rs reisen & schlafen durch Rechtsanwalt Pollack
Rechtsanwalt Joachim Pollack rügte in seinen Abmahnungen für seine Mandantschaft insbesondere Wettbewerbsverstöße in Gestalt fehlerhafter bzw. fehlender Pflichtangaben im Impressum der Website, wie z.B.
- die fehlende Angabe des Registergerichts,
- die fehlende Angabe der Registernummer,
- die fehlende Angabe der Rechtsform sowie eine
- unterbliebene Verlinkung auf die OS-Plattform.
Im Fokus standen jedoch Verstöße im Zusammenhang mit der OS-Plattform. Je nach Fall wurden zudem Fehler im Impressum, der Datenschutzerklärung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerügt.
In den uns vorliegenden Abmahnungen wurden Gegenstandswerte von 6.000 Euro bis 20.000 Euro angesetzt. Die sich daraus ergebenden und von Rechtsanwalt Joachim Pollack geltend gemachten Abmahnkosten betrugen zwischen 571,44 Euro bis 1.171,67 Euro inkl. Umsatzsteuer.
Wie sollte ich mich bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verhalten?
Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren, denn auch wenn hohe Streitwerte veranschlagt werden und entsprechend hohe Rechtsanwaltsgebühren gefordert werden, heißt das nicht, dass diese Kosten berechtigt geltend gemacht wurden und nachher auf jeden Fall bezahlt werden müssen. Der Fall Pollack und rs reisen & schlafen zeigt dies.
Auf eine Abmahnung sollte man dennoch auf jeden Fall in irgendeiner Form reagieren, da die abmahnende Seite sonst in der Regel eine einstwillige Verfügung bei einem Landgericht beantragen wird, wenn auf die Abmahnung nicht reagiert wird. Diese einstweilige Verfügung wird ohne mündliche Verhandlung und häufig gänzlich ohne Beteiligung des Abgemahnten durch das Gericht erlassen. Im Ergebnis ist der Abgemahnte dann durch das Gericht zu Unterlassung verpflichtet worden und muss neben den außergerichtlichen Abmahnkosten auch die Kosten für das einstweilige Verfügungsverfahren bezahlen, die meist deutlich über den Abmahnkosten liegen.
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Welche Reaktion angebracht ist, hängt vom Einzelfall und von der Frage ab, ob die Abmahnung berechtigt ist. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann die dann entstehende sog. Wiederholungsgefahr auf zwei verschiedenen Wegen ausgeräumt werden. Entweder gibt man eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit vertraglich oder man riskiert (ggf. bewusst) durch ein Gericht zur Unterlassung verpflichtet zu werden. Wenn die Abmahnung jedoch unberechtigt ist, dann muss der Abgemahnte sich nicht zur Unterlassung verpflichten und kann gegebenenfalls sogar eine Gegenabmahnung aussprechen. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, so ist diese daher immer auch auf Rechtsmissbräuchlichkeit und auf Täuschung zu prüfen. Gerade wenn der Rechtsanwalt schon bundesweit und im Internet bekannt für Massenabmahnungen ist, so ist auch stets die Stellung eines Strafantrages zu prüfen.
Wie Sie im Einzelnen reagieren sollten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt, der sich damit auskennt! Wir stehen Ihnen hier gerne jederzeit mit Rat und Tat beiseite. Im Fall von Herrn Rechtsanwalt Pollack zeigt sich, dass sich vermeintlich leicht verdientes Geld, schnell als Bumerang herausstellen kann.
tsp