Die EU-Kommission hat Apple mit einer Strafe von 1,84 Milliarden Euro belegt. Das ist die höchste Geldbuße, die die EU je gegen einen US-Technologiekonzern verhängt hat. Apple missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreamingdiensten und hindere Unternehmen wie Spotify daran, Nutzer über andere und günstigere Angebote zu informieren.
Die EU-Kommission hat gegen Apple wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für den über seinen App Store laufenden Vertrieb von Musikstreaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer („iOS-Nutzer“) eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Mrd. EUR verhängt. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler Beschränkungen auferlegte, die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App zur Verfügung stehen. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht.
Apple untersagte App-Entwicklern Infos an Nutzer
Apple ist derzeit der einzige Anbieter eines App Store, in dem Entwickler ihre Anwendungen an iOS-Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben können. Apple kontrolliert alle Aspekte der iOS-Nutzererfahrung und legt die Geschäftsbedingungen fest, die Entwickler einhalten müssen, wenn sie im App Store präsent sein und iOS-Nutzer im EWR erreichen möchten.
Die Untersuchung der EU-Kommission ergab, dass Apple es Entwicklern von Musikstreaming-Apps wie Spotify untersage, iOS-Nutzer umfassend über alternative, billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App verfügbar seien, und Hinweise dazu zu geben, wie solche Angebote abonniert werden könnten. Die entsprechenden Bestimmungen verbieten den App-Entwicklern u. a.:
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- Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preise von Abonnements, die außerhalb der App im Internet verfügbar sind
- Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements (die über den „In-App“-Kaufmechanismus von Apple abgeschlossen werden) und anderswo abgeschlossenen Abonnements
- Einbau von Links in ihre Apps, die iOS-Nutzer zur Website des jeweiligen App-Entwicklers führen, auf der alternative Abonnements angeboten werden. App-Entwickler konnten sich auch nicht an eigene, neu geworbene Nutzer wenden (z. B. per E-Mail), um sie nach Einrichtung des Nutzerkontos über Preisalternativen zu informieren.
Die EU-Kommission befand nun per Beschluss, dass diese Bestimmungen von Apple unlautere Handelsbedingungen darstellten und gegen geltendes EU-Recht verstoßen würden. Die Bestimmungen seien weder notwendig noch angemessen, um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store auf intelligenten mobilen Apple-Geräten zu schützen. Sie wirkten sich nachteilig für die iOS-Nutzer aus, da sie fundierte und effiziente Entscheidungen darüber verhindern würden, wo und wie die Nutzer Musikstreaming-Abonnements für ihr Gerät erwerben wollen.
Wegen des Verhaltens von Apple, das fast zehn Jahre andauerte, könnten viele iOS-Nutzer erheblich höhere Preise für Musikstreaming-Abonnements gezahlt haben, denn Apple habe von den Entwicklern hohe Provisionen verlangt, die über höhere Abopreise für ein und denselben Dienst im App Store von Apple letztlich an die Verbraucher weitergegeben worden seien. Die in Rede stehenden Bestimmungen von Apple hätten laut EU-Kommission durch Beeinträchtigung der Nutzererfahrung auch nicht-monetären Schaden verursacht: iOS-Nutzer nämlich hätten entweder eine aufwendige Suche auf sich nehmen müssen, um zu einschlägigen Angeboten außerhalb der App zu gelangen, oder sie hätten nie ein Abo abgeschlossen, da sie ohne Hinweise nicht das richtige finden konnten.
1,8 Milliarden Euro Gelbuße
Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple als Kriterien von der EU-Kommission herangezogen. Berücksichtigung fand zudem auch die Tatsache, dass Apple im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Falschangaben gemacht hatte.
Zu Abschreckungszwecken beschloss die Kommission darüber hinaus, den Grundbetrag der Geldbuße um einen Pauschalbetrag von 1,8 Mrd. EUR zu erhöhen. Dieser Pauschalbetrag sei notwendig gewesen, da der entstandene Schaden zu einem erheblichen Teil nicht-monetärer Art gewesen sei und nach der in den Geldbußenleitlinien der Kommission dargelegten einnahmenorientierten Methodik sonst nicht angemessen berücksichtigt werden könne. Außerdem müsse die Geldbuße hoch genug sein, um Apple davon abzuhalten, erneut einen solchen oder einen ähnlichen Verstoß zu begehen. Auch andere Unternehmen vergleichbarer Größe und mit vergleichbaren Ressourcen müssten von solchen Verstößen abgehalten werden.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der Gesamtbetrag der Geldbuße von rund 1,8 Mrd. EUR in einem angemessenen Verhältnis zu den weltweiten Einnahmen von Apple stehe und zu Abschreckungszwecken erforderlich sei. Die EU-Kommission hat Apple nun angewiesen, die Bestimmungen an die App-Entwickler aufzuheben und davon abzusehen, erneut solche Bestimmungen oder Bestimmungen mit gleichem Ziel bzw. gleicher Wirkung einzuführen.
App-Entwickler können auf Schadensersatz klagen
Personen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Beschlüsse der Kommission ein verbindlicher Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Selbst wenn die Kommission gegen das betreffende Unternehmen eine Geldbuße verhängt hat, kann von nationalen Gerichten Schadensersatz zuerkannt werden, wobei die von der Kommission verhängte Geldbuße nicht mindernd angerechnet wird. Durch die EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ist es für Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen inzwischen leichter, Schadensersatz zu erhalten.