Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung wird das Mannheimer Landgericht Ende Januar 2012 ein Urteil fällen. Die Urteilsverkündung wurde für den 20. und den 27. Januar 2012 angesetzt.
Am vergangenen Freitag tauschten Apple und Samsung ihre Argumente aus, bis zum 23. Dezember haben die beiden Parteien noch Zeit um Stellungnahmen nachzureichen.
Die Mannheimer Verfahren sind Teil des internationalen Patentstreits zwischen Apple und Samsung, die sich des gegenseitigen Ideenklaus sowohl bei der Technologie als auch beim Design beschuldigen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht konnte Apple in diesem Jahr eine einstweilige Verfügung gegen den Galaxy Tab 10.1 von Samsung erreichen, da es nach Ansicht von Apple das Geschmacksmuster des iPads kopiere. Der Verkauf des Galaxy Tab 10.1 ist daher in Deutschland untersagt.
Im Rechtstreit vor dem Mannheimer Landgericht geht es im wesentlichen um zwei Patente: zum einen um eine schnelle Kodier/-Dekodiervorrichtung samt Verfahren, um Framedaten nach QoS zu verarbeiten und zum anderen um eine Lösung zur Steuerung eines Multiplexers/Demultiplexers zur Geschwindigkeitsanpassung bei der Mobilkommunikation. Darüber hinaus soll am 16. Dezember über das Patent einer Vorrichtung zum Kodieren eines Tranport Format Combination Indicator (TFCI) bei Mobilkommunikationssystemen verhandelt werden, so die Informationen des Branchendiensts Heise.de.
Nach Expertenmeinung könnte Samsung diesmal eine einstweilige Verfügung erreichen, die den Vertrieb von Geräten, die diese Verfahren unlizenziert nutzen, grundsätzlich untersagen würde. Die Seiten müssten dann nachträglich klären, welche Geräte darunter fallen. Zudem strebe Samsung ein Vertriebsverbot für alle UMTS-fähigen Apple-Produkte an, da der südkoreanische Konzern die Patente daran hält. Ob das iPhone 4S auch davon betroffen sei, müsse ebenfalls noch geklärt werden.