Im März 2011 hatte das Bundeskartellamt die Pläne für ein gemeinsames, werbefinanziertes Video-on-Demand-Portal von ProSiebenSat1 und RTL untersagt, nun wollen die beiden Sendergruppen ihr Vorhaben vor Gericht durchsetzen.

Am Mittwoch d. 18.04.2012 verhandelt der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Kartellverfahren der Unternehmen ProSiebenSat.1 Media AG und RTL interactive GmbH gegen das Bundeskartellamt, so die Meldung des Oberlandesgericht Düsseldorf.

Im vergangen Jahr hatte das Bundeskartellamt das Projekt mit der Begründung abgelehnt, dass das bestehende marktbeherrschende Duopol der Sendergruppen durch eine gemeinsame Video-Plattform verstärkt werden würde, da beide Unternehmen auf dem bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt bereits einen Marktanteil von 80-90% für sich verzeichnen könnten, so die Meldung weiter. Zudem würde das Video-on-Demand-Portal gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßen, da nur Fernsehsendungen eingestellt werden dürften, wodurch andere Inhaltebieter ausgegrenzt werden würden, so die Meldung weiter.

Nach Ansicht von RTL und ProSiebenSat.1 beinhaltet das geplante Projekt keinen Kartellverstoß, zumal aufgrund der Konkurrenzsituation der beiden Senderfamilien kein Duopol gegeben sei. Zudem könnten auch kleinere TV-Anbieter ihre Inhalte anbieten. Für das Verfahren hatte das Bundeskartellamt u. a. das ZDF, den WDR, die Sky Deutschland AG und die Deutsche Telekom AG als „Beigeladene“ beteiligt, so die Meldung des Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter.

Mit „Germany’s Gold“ planen ARD und ZDF ebenfalls ein gemeinsames Videoportal. Nach Angaben der „Financial Times Deutschland“ steht das Projekt kurz vor dem Start, das Unternehmen solle in den nächsten Monaten formell gegründet werden. Das Kartellamt hat nach Bekanntwerden des Projekts nicht interveniert. „Wir verstehen das so, dass der Zusammenschluss nicht untersagt worden ist“, so der Geschäftsführer von ZDF-Enterprises, Alexander Coridaß laut der FTD.