Der Radiovermarkter Radio Marketing Service (RMS) hat beim Landgericht Hamburg Klage gegen den Konkurrenten ARD Werbung Sales & Services Radio (AS&S Radio) wegen unlauterem Wettbewerb und Verletzung des Gebots der Marktkonformität (§ 16a Rundfunkstaatsvertrag) eingereicht, so ein Bericht des Branchenmagazins „Horizont“.

RMS ist davon überzeugt, dass die von AS&S Radio angebotene Deutschland-Kombi, „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht“ verstoße, so RMS-Chef Florian Ruckert gegenüber „Horizont“. Der RMS stützt sich dabei auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Bernd Holznagel aus dem Jahr 2010.

Bei der bereits 2009 eingeführten Deutschland-Kombi berechne die AS&S Radio Preis und Tausend-Kontakt-Preis (TKP) auf Grundlage der Reichweite der Hörer zwischen 14-49 Jahren – auch wenn zahlreiche Radiosender für ein älteres Publikum in der Kombi vertreten sind.

Gegenüber dem Branchenblatt „W&V“ sagte Ruckert: „Die AS&S Radio berechnet für dieses neu zusammengesetzte Angebot Preise, die in den Alterszielgruppen ‚Gesamt‘ und ‚50+‘ und selbst bei ‚20-59‘ unter den historischen Tarifen und den aktuellen Marktpreisen liegen. Daran hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert.“ Die TKP liege bei AS&S Radio bei der älteren Zielgruppen somit deutlich niedriger – für die RMS eine unlautere Wettbewerbssituation.

AS&S-Geschäftsführer Bernhard Cromm sagte laut „Horizont“ dazu: „RMS bepreist ihre Super-Kombi auf 14-49. Und auf die gleiche Weise bepreisen wir unsere Deutschland-Kombi. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb RMS diesen Vorwurf erhebt.“ Zudem würde der TKP der Deutschland-Kombi für die 14-49jährigen über dem der Super-Kombi liegen, was „uns die Vermarktung derzeit nicht gerade leichter macht“, so Comm laut des Mediendiensts „kress“.