Für Unternehmen ist es heutzutage unerlässlich, mit dem Coporate Design einen hohen Wiedererkennungswert zu erlangen. Dazu gehört neben einem Logo auch häufig eine charakteristische Farbe. Die Sparkassen haben nun vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) ihr „Sparkassen-Rot“ verteidigt.

Der EuGH hat im Verfahren um die charakteristische Farbe entschieden, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen, so die Meldung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

s© benqook - Fotolia
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„Sparkassen-Rot“

Das „Sparkassen-Rot“ ist seit Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Santander Consumer Bank hatte diese Eintragung gerichtlich angegriffen. Das EuGH musste daher entscheiden, ob die Farbmarke zu löschen ist, wenn weniger als 70% der Bevölkerung das „Sparkassen-Rot“ als Marke der Sparkassen erkennen, so die Meldung weiter.

„Wesentlicher Teil“ ausreichend

Das EuGH hat diese Frage mit ihrem Urteil nun verneint (AZ: C-217/13 und C-218/13). Es reiche aus, dass ein „wesentlicher Teil“ der Bevölkerung die Farbe als Marke wiedererkenne. Darüber hinausgehende nationale Anforderungen verstießen gegen Europarecht. Tatsächlich würden 67% der Bürger in Deutschland die Farbe Rot bei Geldinstituten den Sparkassen zuordnen, heißt es in der Meldung des DSGV weiter.