Die Full-HD-3D-Zertifizierung des LG-Fernsehers mit der Modellbezeichnung 42LW659S steht schon seit längerem in der Kritik. Auf Anfrage des Branchenmagazins „digitalfernsehen.de“ gab der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) an, ein Unterlassungsverfahren gegen LG eingeleitet zu haben. Zwischen den Werbeaussagen und den tatsächlichen Eigenschaften bestehe ein Missverhältnis, da der Fernseher im 3D-Modus nicht Full-HD-fähig sei.
„Verbraucher gehen unseres Erachtens bei den oben benannten Werbeaussagen davon aus, dass ein Full-HD-Modus (Bildqualität) auch beim Schauen von 3D-Filmen oder bei einer 3D-Konvertierung möglich ist. In der Werbung wird an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass die Bildqualität sehr viel schlechter ist“, so Bianca Skutnik, Zuständige für den kollektiven Rechtsschutz beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), gegenüber „digitalfernsehen.de“.
Da die Werbung von LG für eine Full-HD-Qualität im 3D-Modus nach Ansicht der Verbraucherschützer unlauter ist, habe man dem Unternehmen eine Abmahnung geschickt. „Diesen Sachverhalt haben wir zum Anlass genommen, um ein Unterlassungsverfahren einzuleiten“, erklärte Skutnik gegenüber „digitalfernsehen.de“.