Mit seinem Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ habe Google über Jahre hinweg die Konkurrenz geschwächt und seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Verbrauchern wurden so oft teurere Angebote angezeigt. Darum müsse Google nun die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ bevorzugt, was dazu führte, dass Verbraucher nicht das beste Angebot, sondern, ganz entgegen des ursprünglichen Sinnes eines Vergleichsportals, teurere Angebote sahen (EuGH, Rechtssache C-48/22 P).

„Google Shopping“ bevorzugt

Bereits 2017 hatte die EU-Kommission Google diese Strafe auferlegt, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Google habe die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes ganz oben und hervorgehoben angezeigt, während die Ergebnisse konkurrierender Unternehmen weiter unten und weniger auffällig gewesen seien.

Mit Beschluss vom 27. Juni 2017 hatte die Kommission festgestellt, dass Google in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf seiner Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denjenigen konkurrierender Preisvergleichsdienste bevorzugt habe. Google habe Suchergebnisse vom eigenen „Google Shopping“ an oberster Stelle präsentiert und – mit attraktiven Bild- und Textinformationen versehen – hervorgehoben in „Boxen“.

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Die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste erschienen dagegen nur an nachrangiger Stelle in Form blauer Links und konnten deshalb – anders als die Ergebnisse des Google-Preisvergleichsdienstes – von Ranking-Algorithmen auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google herabgestuft werden. Deswegen hätten Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Konkurrierende Unternehmen aber waren auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. 

Google agierte diskriminierend

Die Kommission verhängte daher in der Folge eine Geldbuße in Höhe von über 2,4 Milliarden Euro.

Google hatte sodann die prominenten Werbeplätze auch für andere Anbieter geöffnet, sodass diese auch von der besseren Platzierung profitieren konnten. „Google Shopping“ wurde in einen eigenen Bereich ausgelagert, der Googles eigene Anzeigen so behandeln sollte wie die der Konkurrenz. Zahlen wollte man die Strafe aber nicht.

Google und Alphabet fochten daher den Beschluss der Kommission zunächst vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) an. Mit Urteil vom 10. November 2021 wies das EuG jedoch die Klage im Wesentlichen ab und bestätigte insbesondere die Geldbuße.

Google und Alphabet hatten daraufhin Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Dieser wies nun aber nach den Schlussanträgen des Generalanwalts das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei diskriminierend gegenüber der Konkurrenz und entspreche nicht den Regeln des Leistungswettbewerbs innerhalb der EU. Die Verhaltensweise von Google habe den Markt behindert und sei somit geeignet gewesen, einzelne Unternehmen und Verbraucher zu schädigen.

tsp