Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung eine Tauschbörse abgemahnt wird, muss damit rechnen, dass er von einem Abmahnanwalt vor einem beliebigen deutschen Gericht verklagt wird. Schuld daran ist der in § 32 ZPO normierte sogenannte „fliegende Gerichtsstand“. Viele Gerichte bejahen ihre örtliche Zuständigkeit ohne nähere Prüfung. Doch es gibt auch anderslautende Entscheidungen.
Für Abmahnanwälte ist es interessant, wenn sie sich das örtlich zuständige Gericht selbst aussuchen können. Denn so mancher Mandant wird dadurch abgeschreckt, wenn das Verfahren nicht bei einem Gericht in seiner Nähe stattfindet. Hinzu kommt, dass es in Deutschland einige Gerichte gibt, die häufig im Sinne der der Abmahnindustrie urteilen. Für Abmahnanwälte ist es da sehr naheliegend, dass sie ihre Klagen dort anbringen.
Viele Gerichte machen es den Abmahnanwälten leicht. Sie verweisen ohne nähere Begründung einfach darauf, dass ein Gerichtsstand im Sinne von § 32 ZPO an jedem Ort begründet sei, an dem eine Internetseite bestimmungsgemäß abgerufen werden könne. So entschied etwa kürzlich noch das Amtsgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss vom 12.10.2011 (Az. 36a C 274/11), den Sie hier im Volltext nachlesen können.
Es ist jedoch keinesfalls so, dass alle Gerichte so unkritisch ihre örtliche Zuständigkeit bejahen. So vertreten etwa das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 21.08.2009, Az. 31 C 1141/09-16) sowie das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 07.05.2009 Az. 31 AR 232/09) einen anderen Standpunkt. Diese Ansicht ist zu begrüßen, weil die Auswahl des örtlichen Gerichtes nicht der Willkür von Abmahnanwälten überlassen werden darf. Ein gerichtliches Verfahren gegen einen mutmaßlichen Filesharer darf unseres Erachtens nur dort zulässig sein, wo dieser seinen Wohnsitz hat.
Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse im Internet abgemahnt worden ist, sollte sich unbedingt an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Denn es muss sorgfältig geprüft werden, ob der erhobene Vorwurf überhaupt berechtigt ist. Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt auch im laufenden Verfahren eine Zuständigkeitsrüge erheben, wenn das Gericht nicht örtlich zuständig ist. Inwieweit dies sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Nähere Informationen hierzu gibt es auch in unserem Filesharing-Spezial:
Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot
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