Bei dem illegalen Streaming-Portal kino.to sind die strafrechtlichen Ermittlungen immer noch im Gange: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ein weitere Person Anklage erhoben.

Wie wir bereits berichtet haben, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Juni 2011 das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal “kino.to” stillgelegt und ermittelt seitdem gegen mehr als 20 Personen insbesondere wegen gewerblicher Verletzung des Urheberrechtes. Gegen eine Person wurde bereits im Oktober 2011 Anklage erhoben.

Nach einem Bericht bei Spiegel.de vom 27.11.2011 wurde jetzt gegen einen weiteren Beschuldigten Anklage erhoben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll er für die Betreuung und Organisation der Server zuständig gewesen sein. In Kürze werde das Landgericht Leipzig darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

Nach unserer Einschätzung haben sich die Betreiber des Portals wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht. Anders sieht es mit der Strafbarkeit der Nutzer von einem illegalen Streaming Portal aus. Diese brauchen mit keiner strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen. Demgegenüber liegt eine sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgbare Urheberrechtsverletzung der Nutzer auf jeden Fall dann vor, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien über Tauschbörsen verbreitet werden. Dabei ist zu beachten, dass es beim dem Einsatz von Tauschbörsen Software zum Download von Filmen oder Musik automatisch zum Verbreiten von auf dem eigenen Rechner befindlichen urheberrechtlich geschützten Werken kommt.

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