Das amerikanische Kommunikationsimperium Apple ergattert in Australien einen Etappensieg gegen seinem ärgsten Konkurrenten aus Südkorea.
Nach zähem Ringen um ein Verkaufsverbot des neuen Samsung Galaxy Tab 10.1 gelang es Apple vor dem australischen Federal Court, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dadurch wird der Verkaufsstart des iPad – Rivalen im „land down under“ zunächst verhindert.
Neben Australien schwelgen auch in anderen Ländern imposante Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Topspielern der Kommunikationsbranche. So werden zahlreiche wechselseitige Klagen wegen Patent- und Geschmacksmusterrechtsverletzungen in Frankreich und Italien angestrebt. Hier zu Lande gelang es Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht ebenfalls den Verkaufsstart des neuen Samsung – Tablets im Wege eines Eilverfahrens zu unterbinden.
Wie erfolgreich der Eilrechtsschutz in Australien tatsächlich ist, wird sich noch zeigen. So befürchtet Apples Rechtsbeistand Stephen Burley, dass Samsung ein ähnliches Gerät wie das Samsung Galaxy Tab 10.1 auf den Markt bringen könnte, bei dem lediglich der Name geändert wird oder unwesentliche Veränderungen am Design vorgenommen werden.
Daher forderte er die vorsitzende Richterin Annabelle Bennett dazu auf, ein generelles Verkaufsverbot für sämtliche Samsung – Tablets für die Dauer des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen.
Die Richterin erinnerte daran, dass ein generelles Verkaufsverbot nicht Sache der Verhandlung sei und beschränkte das Verbot der Markteinführung auf das Galaxy Tab 10.1.
Dennoch befand die Richterin, dass die Anordnungsgründe für eine einstweilige Verfügung überwögen und Apple tendenziell Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren haben könnte.
Samsung negierte sämtliche Vorwürfe, es habe Patentrechte und Geschmacksmusterrechte des amerikanischen Computergiganten verletzt.
Das asiatische Unternehmen kündigte derweil diverse Gegenklagen an.
Samsung verbleiben nun zwei Wochen, um Rechtsmittel gegen das Eilverfahren einzulegen.
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