Bereits das illegale Verbreiten von einem einzigen Musikalbum kann eine teure Abmahnung inklusive Schadenersatz zur Folge haben. Das musste ein Anschlussinhaber vom Amtsgericht Hamburg erfahren.
Im vorliegenden Fall wurde ein Musikalbum mit 15 Musikstücken drei Wochen nach seiner Veröffentlichung illegal über das Filesharingnetzwerk „BitTorrent” einer Vielzahl von weiteren Teilnehmern dieses Netzwerks zum Herunterladen verfügbar gemacht. Nach Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP-Adresse erhielt dieser eine Abmahnung, in der er neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.200 € aufgefordert wurde. Als er nicht zahlte, wurde er vom Rechteinhaber vor dem Amtsgericht Hamburg verklagt. Dieser machte neben dem Anspruch auf Abmahnkosten von nunmehr 1.359 € Schadenersatz geltend. Hierbei überließ er die Bestimmung der Höhe des „angemessen“ Schadensersatzes dem Gericht.
Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage im vollen Umfang statt. Es verurteilte den Anschlussinhaber mit Urteil vom 27.6.2011 neben den geltend gemachten Abmahnungskosten zu 2.250 € Schadenersatz (Az. 36A C 172/10).
Für die Schadenberechnung legte das Amtsgericht Hamburg den GEMA-Tarif VR-W I zugrunde, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 € vorsieht. Obwohl die Anzahl der Abrufe nicht bekannt war und sich durchaus im unteren Bereich halten konnte, berechnete es noch einen Aufschlag in Höhe von 50%. Daraus ergab sich Schadenersatz in Höhe von 150 € pro Musikstück. Die Richter begründeten ihre Strenge damit, dass es sich um ein aktuelles Musikalbum gehandelt hat. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Daraus ergibt sich, dass Sie sich als Anschlussinhaber insbesondere vor der Verbreitung von aktuellen Musikstücken oder auch Filmen über Tauschbörsen hüten sollten. Greifen Sie stattdessen lieber auf legale Streaming Dienste zurück. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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