Die Justiz kennt bei kino.to keinen Spaß und greift durch.

 

Nach Stilllegung des Filmraubkopierportals „kino.to“ hatte die Generlstaatsanwaltschaft Dresden gegen mehr als 20 Personen ermittelt. Nach Anklageerhebung ist jetzt ein früherer Mitarbeiter vom Amtsgericht Dresden wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt worden.

Nach den Feststellungen des Gerichtes ist der Betroffene als Webdesigner für kino.to tätig gewesen und hat in mehr als 1,1 Millionen Fällen Urheberrecht verletzt. Er soll dadurch mehr als 160.000 € verdient haben. Das Gericht ging aufgrund der Tatbeiträge von Mittäterschaft aus. Laut chip.de und heise online ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Bezüglich unserer Einschätzung der Rechtslage verweisen wir auf die nachfolgenden Beiträge sowie unserer Video zu kino.to.


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