Gegen den angeblichen Betreiber des Videoportals 2k.tv als Nachfolger von dem Filmraubkopienportal kino.to wird nicht nur wegen Urheberrechtsverletzung ermittelt. Er soll auch Steuerhinterziehung begangen haben.
Wie wir bereits berichtet haben, wurde am 08.06.2011 das Raubkopier-Portal kino.to stillgelegt und die Betreiber wegen Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen verhaftet.
Nach einer Meldung des Online-Magazins gulli vom 10.10.2011 unter Berufung auf eine Nachricht in der Online-Ausgabe des Weser Kuriers vom 08.10.2011 soll nunmehr nach dem Betreiber von dem Nachfolge-Streaming-Portal Video2k.tv gesucht werden. Dabei gehe es nicht nur um den Vorwurf der gewerblichen Urheberrechtsverletzung durch Unterstützung von Kino.to. Er soll darüber hinaus auch Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Aus diesem Grunde sei ein Haftbefehl gegen ihn ergangen. Weiterhin werde ihm vorgeworfen, dass er ungefähr 200.000 Personen durch rechtswidrige Rechnungen abgezockt habe. Diesbezüglich sei der Haftbefehl allerdings nicht erlassen.
Das Abrufen von Filmen auf Streaming-Plattformen wie kino.to ist für den Nutzer nach unserer Rechtsauffassung weder eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung, noch eine Straftat. Allerdings ist das mangels einschlägiger Gerichtsentscheidungen noch nicht abschließend geklärt. Auf jeden Fall dürfen Nutzer keine Filme auf die Festplatte von ihrem Computer laden.
Am besten ist es auch aus moralischer Sicht, wenn Sie legale Alternativen zu illegalen Streaming-Plattformen nutzen. Denn der Betreiber von derartigen Diensten begeht auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung und macht sich strafbar.
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