Der Rechtsstreit Apple gegen Samsung geht in die zweite Runde. Samsung findet sich mit dem von Apple vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkten Verkaufsverbot bezüglich des Galaxy Tab 10.1 nicht ab, sondern hat gestern gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Erfolgschancen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sehen nicht so ungünstig aus.
In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc. gegen die die Samsung Electronics GmbH und die Samsung Electronics Co. Ltd. haben beide Samsung-Unternehmen am 12.09.2011 gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.09.2011 (Az. 14c O 194/11) Berufung eingelegt. Die Berufung ist bislang noch nicht begründet worden.
Für die Entscheidung ist am Oberlandesgericht Düsseldorf der 20. Zivilsenat, Vorsitzender Prof. Wilhelm Berneke, zuständig. Die Berufung ist binnen zwei Monaten nach Zustellung der landgerichtlichen Entscheidung zu begründen. Anschließend wird die Firma Apple Inc. Gelegenheit zur Erwiderung erhalten. Dann wird voraussichtlich auch Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden. Das Aktenzeichen des Verfahrens beim Oberlandesgericht Düsseldorf lautet: 20 U 175/11.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2011
Hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgschancen bezüglich der eingelegten Berufung verweisen wir auf unsere Berichterstattung:
- https://www.wbs.legal/markenrecht/lg-dusseldorf-von-apple-erwirktes-verkaufsverbot-gegen-samsung-bezuglich-galaxy-tab-10-1-bleibt-bestehen-12081
- https://www.wbs.legal/markenrecht/apple-gegen-samsung-die-schlammschlacht-geht-weiter-12027
- https://www.wbs.legal/presserecht/die-unzutreffende-berichterstattung-uber-das-verfahren-apple-gegen-samsung-und-ihre-ursachen-11576
- https://www.wbs.legal/markenrecht/lg-dusseldorf-wird-vermutlich-einstweilige-verfugung-gegen-samsungs-galaxy-tab-10-1-aufrechterhalten-11537